European Slate Development ist die Entwicklungsförderung für Produktionsfirmen im MEDIA-Strand von Creative Europe. Antragstellerin ist immer die Firma, nicht die Regie und nicht das einzelne Projekt. Gefördert wird auch nicht ein einzelnes Projekt, sondern ein Paket – ein Slate – aus drei bis fünf Werken, das eine etablierte, unabhängige europäische Produktionsfirma in einem Zeitraum von bis zu 36 Monaten entwickelt. Der Antrag verlangt dafür einen Entwicklungsplan, einen Zeitplan und ein Entwicklungsbudget; bewertet werden neben den Stoffen ausdrücklich auch die Entwicklungs- und Finanzierungsstrategie sowie die Marketing- und Vertriebsstrategie der Firma. Zulässig sind Spielfilme, Animationsfilme und kreative Dokumentarfilme (creative documentary) als Einzelwerk oder Serie sowie interaktive und immersive Projekte; ein Kurzfilm einer Nachwuchsregie kann optional hinzukommen. Deutsche Produktionsfirmen sind antragsberechtigt: Deutschland nimmt am MEDIA-Strand voll teil. Einen Regionaleffekt gibt es nicht, ebenso wenig eine Bindung an ein Bundesland.
Bevor Sie irgendetwas anderes tun, prüfen Sie die beiden Referenzfilme (im Call: track record). Die Zugangshürde ist die Firmenbilanz, nicht die Qualität eines Stoffes. Beide Werke müssen seit 2019 entstanden sein, jedes für sich mindestens 24 Minuten lang sein (bei immersiven Projekten gilt keine Mindestlänge) und vor dem Stichtag in mindestens drei anderen Ländern als dem Sitzland der Firma kommerziell im Kino, im Fernsehen oder auf digitalen Plattformen ausgewertet worden sein. Festivalvorführungen zählen ausdrücklich nicht als kommerzielle Auswertung. Bei beiden Werken muss die Firma alleinige Produktionsfirma gewesen sein oder als Hauptkoproduzentin im Finanzierungsplan oder als delegate producer im Abspann genannt sein; ersatzweise genügt eine persönliche Nennung im Abspann (on-screen credit) der Geschäftsführung oder einer am Unternehmen beteiligten Person als producer oder delegate producer. Andere, scheinbar gleichwertige Credits werden nicht akzeptiert. Erfüllt eines der beiden angegebenen Werke die Bedingungen nicht, ist der ganze Antrag unzulässig – auch dann, wenn die Firma andere geeignete Werke hätte nennen können; alle übrigen Unterlagen sind dann vergeblich erstellt. Hinzu kommt die Unabhängigkeit: Hält ein einzelner audiovisueller Mediendiensteanbieter – also ein Fernsehsender oder eine Streamingplattform – mehr als 25 % des Stammkapitals, gilt die Firma als beherrscht und ist nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss als Pauschalbetrag zwischen 90.000 € und 510.000 € pro Antrag. Die Summe ergibt sich nicht aus einem Anteil der Entwicklungskosten, sondern aus festen Pauschalen je Werk – von 30.000 € für einen Dokumentarfilm bis 100.000 € für eine fiktionale Serie mit einem Produktionsbudget über 20 Mio. €, zuzüglich 10.000 € für den optionalen Kurzfilm. Wer 510.000 € beantragen will, muss also fünf große Serien und einen Kurzfilm im Slate haben; realistisch bewilligt wurden deutschen Firmen im Aufruf 2023 zwischen 95.000 € und 315.000 €. Zur Einordnung am unteren Ende: Der Mindestbetrag von 90.000 € verteilt sich auf drei Dokumentarfilme über bis zu 36 Monate, also rund 30.000 € je Film. Der Pauschalbetrag deckt einen Teil der Entwicklungskosten, nicht die Entwicklung. Vergeben wird im Wettbewerb: vier Vergabekriterien, 100 Punkte, Gesamtschwelle 70 Punkte, Förderung nur im Rahmen des Budgets. Für die Liquiditätsplanung heißt das: Zwischen Einreichfrist und erster Zahlung liegen rund neun Monate (Frist im Dezember, Ergebnis im Mai, Vertrag im August, Auszahlung 30 Tage später). Dann fließen in der Regel 70 % als Vorfinanzierung – eine Abschlagszahlung der Agentur, keine Zwischenfinanzierung durch eine Bank –, danach nichts mehr: Zwischenzahlungen gibt es nicht, die restlichen 30 % kommen erst mit der Schlusszahlung nach Abschluss und Prüfung, bei voller Laufzeit also bis zu drei Jahre später.
Zwei Punkte entscheiden über die Planung. Erstens: Das Verfahren hat genau einen Stichtag im Jahr, und dieser ist hart auf 17:00 Uhr Brüsseler Zeit terminiert. Der Aufruf 2026 (CREA-MEDIA-2026-DEVSLATE) ist mit dem 03.12.2025 abgelaufen; ein Aufruf für 2027 ist am 24.08.2026 nicht veröffentlicht, ebenso wenig das Arbeitsprogramm 2027. Da in den Vorjahren jeweils Anfang Oktober veröffentlicht und Anfang Dezember eingereicht wurde, ist ein Einreichzeitraum im Herbst 2026 zu erwarten – ein Datum nennt die Kommission bislang nicht, und hier wird bewusst keines geschätzt. Alle hier genannten Zahlen und Bedingungen – die Pauschalbeträge je Werk, das Budget, die Unterlagenliste und das Stichjahr 2019 für die Referenzfilme – sind die des geschlossenen Aufrufs 2026; ein Aufruf 2027 kann sie ändern, und sie sind dann am neuen Call-Dokument zu prüfen. Ein neuer Aufruf wird auf dem Funding & Tenders Portal und in der Terminübersicht des Creative Europe Desk Deutschland bekannt gegeben. Zweitens: Der erste Drehtag der Slate-Werke muss mindestens zehn Monate nach der Einreichfrist liegen, und diese Regel gilt je Werk. Eine Rechnung zur Orientierung: Läge die nächste Frist wie in den beiden Vorjahren Anfang Dezember 2026, dürfte frühestens Anfang Oktober 2027 gedreht werden. Wer ein Werk früher drehen muss, kann dieses eine Werk nicht ins Slate nehmen; die übrigen Werke des Slates bleiben davon unberührt. Weil derzeit kein Aufruf offen ist, ist die Registrierung im Participant Register und die Validierung durch den Central Validation Service der einzige Schritt, der sich jetzt schon erledigen lässt – und derjenige, der kurz vor dem Stichtag am längsten dauert.
Nicht zu verwechseln mit European Mini-Slate Development (CREA-MEDIA-2026-DEVMINISLATE), das im Aufruf 2026 ausdrücklich auf Firmen aus Ländern mit geringer audiovisueller Produktionskapazität – LCC-Gruppe A und B – beschränkt ist. Deutschland gehört nicht dazu, deutsche Firmen sind dort nicht antragsberechtigt; dieser Aufruf läuft derzeit noch bis zum 17.09.2026. Ebenfalls abzugrenzen sind European Co-Development (CREA-MEDIA-2026-CODEV) für die gemeinsame Entwicklung eines einzelnen Projekts durch mindestens zwei Firmen und Video Games and Immersive Content Development (CREA-MEDIA-2026-DEVVGIM) für Games und immersive Inhalte. Innerhalb dieser vier Aufrufe darf eine Firma pro Förderjahr nur einmal als Koordinatorin einreichen. Solange kein Aufruf offen ist, ist die richtige Adresse für Fragen nicht die EACEA, sondern einer der Creative Europe Desks in Deutschland – in Berlin-Brandenburg, Hamburg, München und Nordrhein-Westfalen, erreichbar über creative-europe-desk.de. Die Beratung ist kostenlos und richtet sich ausdrücklich auch an Firmen, die noch nie eingereicht haben. Verbindlich sind allein das Call-Dokument in seiner geltenden Fassung, die Angaben auf der Topic-Seite des Funding & Tenders Portals und das Model Grant Agreement; diese Zusammenfassung ersetzt weder diese Dokumente noch das Beratungsgespräch mit einem der Creative Europe Desks.
Kein aktueller Termin – die Frist des Aufrufs 2026 ist am 03.12.2025 abgelaufen, der Aufruf 2027 ist noch nicht veröffentlicht. Ab Anfang Oktober 2026 lohnt sich der wöchentliche Blick auf das Funding & Tenders Portal und auf die Terminübersicht des Creative Europe Desk Deutschland. Der Aufruf CREA-MEDIA-2026-DEVSLATE ist geschlossen.
Die Einreichfrist war der 03.12.2025 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit. Der Zeitplan des Call-Dokuments ist ausdrücklich als indikativ bezeichnet; danach sollten die Ergebnisse im Mai 2026 mitgeteilt und die Verträge im August 2026 geschlossen werden – bestätigen ließ sich am 24.08.2026 weder das eine noch das andere. Ein Nachfolgeaufruf für 2027 ist am 24.08.2026 weder auf dem Funding & Tenders Portal noch beim Creative Europe Desk Deutschland veröffentlicht, und auch das Arbeitsprogramm 2027 von Creative Europe liegt noch nicht vor – ohne diesen Jahresbeschluss der Kommission kann kein Aufruf erscheinen.
Das hier angezeigte Datum ist deshalb der letzte tatsächlich veröffentlichte Stichtag und kein kommender Termin. In den beiden Vorjahren erschien der Aufruf jeweils Anfang Oktober, der Stichtag lag Anfang Dezember: für den Aufruf 2025 Veröffentlichung am 01.10.2024 und Frist am 05.12.2024, für den Aufruf 2026 Veröffentlichung am 30.09.2025 und Frist am 03.12.2025. Ein vergleichbarer Einreichzeitraum im Herbst 2026 ist danach zu erwarten; ein Datum hat die Kommission jedoch nicht genannt, und hier wird bewusst keines geschätzt.
Ein einziger harter Stichtag pro Aufruf, keine laufende Antragstellung: Eingereicht wird ausschließlich elektronisch über das Submission System des Funding & Tenders Portals, bis 17:00:00 Uhr Brüsseler Zeit am Stichtag. Die Uhrzeit ist Teil der Frist – wer um 17:01 Uhr einreicht, ist ausgeschlossen. Eine verspätete Einreichung wird nicht angenommen, die Frist wird nicht verlängert, und einen zweiten Stichtag im selben Jahr gibt es nicht.
Eine Einreichung auf Papier ist ausgeschlossen. Der erste Drehtag der eingereichten Werke muss mindestens zehn Monate nach der Einreichfrist liegen; diese Regel gilt je Werk. Beim optionalen Kurzfilm genügt ein erster Drehtag nach der Einreichfrist.
Die beantragbare Summe liegt zwischen 90.000 € und 510.000 € pro Antrag. Sie ergibt sich nicht aus einem Prozentsatz der Entwicklungskosten, sondern aus der Addition fester Pauschalbeträge je eingereichtem Werk: Animationsfilm: 55.000 €; Animationsserie: 60.000 €; Dokumentarfilm: 30.000 €; Dokumentar-Serie: 35.000 €; Spielfilm mit Produktionsbudget bis einschließlich 5 Mio. €: 45.000 €; Spielfilm über 5 Mio. €: 60.000 €; fiktionale Serie bis einschließlich 5 Mio. €: 55.000 €; fiktionale Serie über 5 Mio. € bis einschließlich 20 Mio. €: 75.000 €; fiktionale Serie über 20 Mio. €: 100.000 €; optionaler Kurzfilm: 10.000 € (Abschnitt 10 des Call-Dokuments CREA-MEDIA-2026-DEVSLATE, Fassung 1.0 vom 30.09.2025). Die Spanne bildet damit exakt die kleinste und die größte zulässige Kombination ab: Drei Dokumentarfilme ergeben 90.000 €, fünf fiktionale Serien über 20 Mio. € zuzüglich Kurzfilm ergeben 510.000 €.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form eines Pauschalbetrags (im Call: lump sum grant) – abgerechnet wird gegen erbrachte Leistung, ein Einzelkostennachweis wird nicht verlangt. Ein Darlehen ist es ausdrücklich nicht. Einen festen Eigenanteil oder eine Kofinanzierungsquote gibt es nicht; der Pauschalbetrag ist an keinen Prozentsatz der Entwicklungskosten gebunden.
Die bewilligte Summe kann unter der beantragten liegen. Nach Vertragsschluss wird in der Regel eine Vorfinanzierung von 70 % der Höchstfördersumme ausgezahlt; Zwischenzahlungen gibt es nicht, der Rest folgt mit der Schlusszahlung.
Wettbewerbliches Auswahlverfahren mit externer Expertenbewertung und ohne Rechtsanspruch: Die Anträge werden nach vier Vergabekriterien bewertet – Relevance 35 Punkte, Quality of content and activities 30 Punkte, Project management 20 Punkte, Dissemination 15 Punkte –, es gibt keine Einzelschwellen je Kriterium, wohl aber eine Gesamtschwelle von 70 von 100 Punkten. Anträge oberhalb der Schwelle werden im Rahmen des verfügbaren Budgets gefördert, alle anderen abgelehnt (Abschnitte 8 und 9 des Call-Dokuments CREA-MEDIA-2026-DEVSLATE).
01Antragstellerin ist immer die Firma, nicht die Regie und nicht das einzelne Projekt: Einreichen kann ausschließlich eine Produktionsfirma. Einzelne Filmschaffende – Regie, Drehbuch, Produzierende ohne eigene Firma – können hier nicht antragstellen, auch nicht mit einem einzelnen Projekt. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in einem Creative-Europe-Teilnehmerland – EU-Mitgliedstaaten einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete sowie die gelisteten EWR- und assoziierten Länder. Deutschland erfüllt diese Voraussetzung als EU-Mitgliedstaat ohne Weiteres.
02Zusätzlich muss die Firma in einem Land ansässig sein, das voll am MEDIA-Strand teilnimmt, und sie muss unmittelbar oder mittelbar ganz oder mehrheitlich Staatsangehörigen dieser Länder gehören. Bei börsennotierten Firmen entscheidet grundsätzlich der Sitz der Börse über die Nationalität. Die Eigentümerstruktur wird in der Regel erst in der Vertragsvorbereitung (Grant Agreement Preparation) geprüft.
03Die Firma muss eine unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsfirma sein. Unabhängig ist eine Firma, die weder direkt noch indirekt mehrheitlich von einem audiovisuellen Mediendiensteanbieter – also von einem Fernsehsender oder einer Streamingplattform – kontrolliert wird, weder gesellschaftsrechtlich noch kommerziell. Mehrheitskontrolle liegt vor, wenn mehr als 25 % des Stammkapitals bei einem einzelnen audiovisuellen Mediendiensteanbieter liegen, oder 50 %, wenn mehrere Anbieter Anteile oder andere Möglichkeiten der Einflussnahme halten.
04Hauptzweck und Haupttätigkeit der Firma müssen die audiovisuelle Produktion sein.
05Referenzfilme: Die Firma muss bei Einreichung zwei seit 2019 produzierte Werke nachweisen. Jedes der beiden Werke muss ein Animationsfilm, ein Spielfilm oder ein kreativer Dokumentarfilm sein (Einzelwerk oder Serie) und für sich genommen eine Gesamtlaufzeit von mindestens 24 Minuten haben; bei immersiven Projekten – etwa Virtual Reality – gilt keine Mindestlänge.
01Antragsformular Teil A – Verwaltungsangaben zu den Beteiligten und die zusammengefasste Budgetübersicht, direkt online auszufüllen.
02Antragsformular Teil B – die inhaltliche Projektbeschreibung. Die Vorlage wird aus dem Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen. Teil B ist auf höchstens 70 Seiten begrenzt; darüber hinausgehende Seiten werden von den Gutachtenden nicht berücksichtigt. Bei fünf Werken bleiben damit rechnerisch rund 14 Seiten je Werk.
03Teil C – zusätzliche Projektdaten und der Beitrag des Projekts zu den Leistungsindikatoren des Programms, direkt online auszufüllen.
04Lump sum calculator – verpflichtende Vorlage aus dem Submission System, in der die Pauschalbeträge je Werk zur beantragten Summe zusammengerechnet werden.
05PDF mit den Angaben zu den Referenzfilmen, erzeugt aus der Creative Europe MEDIA Database. Der Zugang dorthin ist im Submission System verlinkt; dort wird ein Dossier zu den Referenzfilmen und zu den zur Förderung eingereichten Werken angelegt.
06Creative Dossier zu allen zur Förderung eingereichten Projekten, als PDF auf Basis der verpflichtenden Vorlage aus dem Submission System.
07
30.09.2025Veröffentlichung des Aufrufs CREA-MEDIA-2026-DEVSLATEDas Call-Dokument in der Fassung 1.0 erschien zusammen mit dem Arbeitsprogramm 2026 von Creative Europe (Durchführungsbeschluss C(2025)6405 vom 24.09.2025) – ohne diesen Jahresbeschluss der Kommission kann kein Aufruf veröffentlicht werden. Änderungen eines Aufrufs werden ausschließlich über die Topic-Seite des Funding & Tenders Portals bekanntgegeben; die Seite ist während der Laufzeit regelmäßig zu prüfen. Der Aufruf 2026 wurde nie geändert: Die Änderungshistorie des Call-Dokuments führt allein die Fassung 1.0.
03.12.2025, 17:00 Uhr Brüsseler ZeitEinreichfrist des Aufrufs 2026 – abgelaufenHarter Stichtag auf die Sekunde (17:00:00 Uhr Brüsseler Zeit). Nach Ablauf ist keine Einreichung mehr möglich, und die Frist wird nicht verlängert. Dies ist der letzte veröffentlichte Stichtag dieses Programms.
Dezember 2025 – April 2026Bewertung durch externe GutachtendeBewertet wird nach vier Kriterien mit insgesamt 100 Punkten: Relevance 35, Quality of content and activities 30, Project management 20, Dissemination 15. Es gibt keine Einzelschwellen, aber eine Gesamtschwelle von 70 Punkten.
Mai 2026 (indikativ)Mitteilung der Ergebnisse – indikativer ZeitplanDas Call-Dokument bezeichnet seinen Zeitplan ausdrücklich als indikativ. Ob die Ergebnisse des Aufrufs 2026 tatsächlich im Mai 2026 mitgeteilt wurden, ließ sich am 24.08.2026 nicht bestätigen; eine Liste der ausgewählten Firmen war nicht auffindbar. Für die Planung heißt der veröffentlichte Zeitplan: rund fünf Monate zwischen Einreichung und Ergebnis – das ist bei der Finanzierungsplanung einzukalkulieren, weil bis dahin weder Zusage noch Absage vorliegt.
Für den Aufruf 2026 nennt das Call-Dokument ein geschätztes Budget von 21 Mio. € – nach 18 Mio. € im Aufruf 2025 und 19,5 Mio. € im Aufruf 2023. Die Verfügbarkeit steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Feststellung des EU-Haushalts 2026 durch die Haushaltsbehörde; die Agentur behält sich ausdrücklich vor, nicht alle Mittel zu vergeben. Zum Vergleich: Das parallele European Mini-Slate Development, das deutschen Firmen nicht offensteht, ist mit 7 Mio. € ausgestattet.
Für Deutschland bezifferte der Creative Europe Desk Deutschland am 10.04.2026 die MEDIA-Bilanz 2025 auf über 27 Mio. €, davon 4,7 Mio. € für die Entwicklung und Produktion neuer Filme, Serien, Games und VR-Projekte; auf das Slate Development entfielen davon knapp 2 Mio. € an neun Produktionsfirmen. Im Aufruf 2023 wurden insgesamt 20 Mio. € bewilligt – also mehr, als das damalige Aufrufbudget von 19,5 Mio. € vorsah –, darunter vier deutsche Firmen mit zusammen 795.000 € bei Einzelbewilligungen zwischen 95.000 € und 315.000 €.
Der Wettbewerb ist europaweit, die Chancen sind aber besser, als die europäische Kulisse vermuten lässt: Der Creative Europe Desk Deutschland beziffert die Förderquote des Aufrufs 2023 auf 68 % (04.04.2024). Für die Aufrufe 2025 und 2026 ist keine Quote veröffentlicht. Im Aufruf 2023 wurden 88 Firmen aus 19 Ländern mit zusammen 20 Mio. € gefördert – davon vier aus Deutschland; im Zyklus 2025 waren es neun deutsche Firmen.
Entscheidend ist weniger ein einzelner starker Stoff als die Erzählung über die Firma: Die Vergabekriterien gewichten mit 35 von 100 Punkten die Relevance, also den Mehrwert des Slates für die Marktposition der Firma – Koproduktionsansatz, Partner aus Ländern mit unterschiedlicher Produktionskapazität, Sichtbarkeit auf großen Festivals und Märkten, Steigerung von Umsatz und Projektgröße. Weitere 10 Punkte entfallen auf die Anpassungsfähigkeit der Firma an einen veränderten Markt, je 5 Punkte auf die Strategien zu ökologischer Nachhaltigkeit und zu Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Diversität (im Call: gender balance, inclusion and diversity). Die inhaltliche Qualität der Werke selbst macht 30 Punkte aus, die Entwicklungs- und Finanzierungsstrategie 20 und die Marketing- und Vertriebsstrategie 15.
Wer nur Stoffe einreicht und keine Firmenstrategie erzählt, verliert also einen erheblichen Teil der Punkte, bevor die Bücher überhaupt gelesen werden. Für Deutschland ist das Slate Development seit Langem die tragende MEDIA-Förderlinie in der Entwicklung: Der Creative Europe Desk Deutschland zählte am 02.07.2026 für den Zeitraum 2014 bis 2025 gut 300 Slate-Development-Projekte unter insgesamt 520 geförderten Filmen, Serien, Games und immersiven Inhalten.
01Termin 2027: Der hier geführte 03.12.2025 ist der letzte tatsächlich veröffentlichte Stichtag (Aufruf CREA-MEDIA-2026-DEVSLATE) und kein kommender Termin. Für 2027 hat die Kommission am 24.08.2026 weder ein Arbeitsprogramm noch einen Aufruf veröffentlicht; ein geschätztes Datum steht hier bewusst nicht. In den beiden Vorjahren erschien der Aufruf jeweils Anfang Oktober – ab dann lohnt sich der wöchentliche Blick auf das Funding & Tenders Portal und auf die Terminübersicht des Creative Europe Desk Deutschland.
02Förderquote: Für den Aufruf 2023 nennt der Creative Europe Desk Deutschland 68 % (04.04.2024). Für die Aufrufe 2025 und 2026 ist keine Quote veröffentlicht; wer eine aktuellere Zahl braucht, muss sie bei der EACEA oder beim Desk erfragen.
03Ergebnisse des Aufrufs 2026: Nach dem indikativen Zeitplan des Aufrufs sollten die Ergebnisse im Mai 2026 mitgeteilt und die Verträge im August 2026 geschlossen werden; eine Liste der ausgewählten Firmen war am 24.08.2026 aber nicht auffindbar, und auch der Vollzug beider Schritte ließ sich nicht bestätigen. Die hier genannten deutschen Zahlen beziehen sich deshalb auf den Zyklus 2025 (neun Firmen, knapp 2 Mio. €) und auf den Aufruf 2023 (vier Firmen, 795.000 €).
04Budget: Die 21 Mio. € für den Aufruf 2026 standen unter dem Vorbehalt der endgültigen Feststellung des EU-Haushalts 2026, und die Agentur behält sich vor, nicht alle Mittel zu vergeben. Wie viel 2026 tatsächlich bewilligt wurde, ist nicht veröffentlicht. Für einen Aufruf 2027 sind Budget und Pauschalbeträge je Werk neu zu prüfen; ebenso das Stichjahr für die Referenzfilme, das bisher 2019 lautet und in den Vorjahren fortgeschrieben wurde.
05Welche Entwicklungskosten der Pauschalbetrag abdeckt und ab wann Kosten anerkannt werden, regelt das Call-Dokument nicht im Einzelnen. Wer Kosten vor der Vertragsunterzeichnung einplanen will, sollte das vorher mit einem Creative Europe Desk klären.
Europäische Kommission, Programm Creative Europe (MEDIA-Strand), durchgeführt von der European Education and Culture Executive Agency (EACEA), Referat EACEA.B.2 – MEDIA
06Beide Referenzfilme müssen vor dem Einreichtag tatsächlich kommerziell ausgewertet worden sein: im Kino (oder bei ortsgebundenen immersiven Projekten entsprechend), im Fernsehen oder auf digitalen Plattformen, und zwar in mindestens drei anderen Ländern als dem Sitzland der antragstellenden Firma. Festivalvorführungen gelten ausdrücklich nicht als kommerzielle Auswertung.
07Zur Rolle bei den Referenzfilmen: Die Firma muss alleinige Produktionsfirma gewesen sein oder – im Fall einer Koproduktion – Hauptkoproduzentin im Finanzierungsplan oder als delegate producer im Abspann genannt sein; ersatzweise genügt eine persönliche Nennung im Abspann (on-screen credit) der Geschäftsführung oder einer am Unternehmen beteiligten Person als producer oder delegate producer. Andere, auch scheinbar gleichwertige Credits werden nicht akzeptiert.
08Erfüllt eines der beiden im Antrag angegebenen Referenzfilme die Bedingungen nicht, ist der gesamte Antrag unzulässig – auch dann, wenn die Firma andere Werke hätte benennen können, die die Bedingungen erfüllen. Der Antrag wird dann aussortiert, ohne dass die eingereichten Stoffe bewertet werden. Die Angaben zu den Referenzfilmen werden in der Creative Europe MEDIA Database erfasst und als PDF dem Antrag beigefügt.
09Das Slate muss mindestens drei und höchstens fünf förderfähige Werke umfassen. Zulässig sind nur Werke, die für die kommerzielle Auswertung im Kino, im Fernsehen, auf digitalen Plattformen oder in einer Multiplattform-Umgebung bestimmt sind, in den Kategorien Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm.
10Mindestlängen: Kinoprojekte (Spielfilm, Animation, kreativer Dokumentarfilm) mindestens 60 Minuten; für Fernsehen oder Plattform eine Gesamtlaufzeit von mindestens 90 Minuten bei fiktionalen Stoffen, 24 Minuten bei Animation und 50 Minuten bei kreativem Dokumentarfilm, jeweils als Einzelwerk oder Serie – bei Serien zählt die Summe aller Folgen, nicht die einzelne Folge. Interaktive und immersive Projekte haben keine Mindestlänge.
11Werke, die als Serie mit gemeinsamer Vertriebs- und Marketingstrategie angelegt sind, müssen als Serie eingereicht werden. Einzelne Folgen dürfen weder auf mehrere Anträge aufgeteilt noch als eigenständige Werke innerhalb desselben Antrags gezählt werden.
12Der erste Drehtag – bei Animation der Beginn der Animationsarbeiten, bei kreativen Dokumentarfilmen der erste Drehtag mit vertraglich gebundenem Team – muss mindestens zehn Monate nach der Einreichfrist liegen. Die Regel gilt je Werk: Ein Werk, das früher gedreht wird, kann nicht ins Slate, die übrigen Werke bleiben davon unberührt.
13Optionaler Kurzfilm: Ein Kurzfilm von höchstens 20 Minuten zur Förderung einer Nachwuchsregie kann dem Slate hinzugefügt werden; bei ihm sind Entwicklung und Produktion förderfähig. Als Nachwuchs gilt eine Regie, die bereits Berufserfahrung und Arbeiten auf einem gewissen Niveau vorweisen kann – etwa Hochschul- oder selbstfinanzierte Filme –, die aber noch kein Projekt inszeniert hat, das selbst für European Slate Development förderfähig wäre. Der erste Drehtag muss nach der Einreichfrist liegen. Erfüllt der Kurzfilm die Bedingungen nicht, wird er aus dem Antrag genommen; der Antrag selbst bleibt zulässig. Ein Kurzfilm allein ist kein förderfähiger Antrag.
14Rechte: Die Firma muss die Mehrheit der Rechte an den Werken halten. Spätestens am Tag der Einreichfrist muss ein datierter und von den Urheberinnen und Urhebern unterzeichneter Vertrag über die Rechte am eingereichten künstlerischen Material vorliegen – mindestens Konzept, Treatment, Drehbuch oder Serienbibel. Bei einer Adaption müssen zusätzlich die Bearbeitungsrechte mehrheitlich gehalten werden. Bei europäischer Koproduktion oder Ko-Entwicklung wird eine gleiche Rechteteilung zwischen den Koproduzenten akzeptiert.
15Zulässig sind ausschließlich Einzelanträge mit einer einzigen begünstigten Einrichtung (beneficiary); verbundene Einrichtungen (affiliated entities) sind bei Bedarf möglich. Konsortien – also Anträge, die mehrere Firmen gemeinsam stellen – sind in diesem Aufruf nicht vorgesehen.
16Pro Aufruf darf jede Firma nur einen Antrag stellen. Firmen, die im Vorjahresaufruf entweder unter European Slate Development (CREA-MEDIA-2025-DEVSLATE) oder unter European Mini-Slate Development (CREA-MEDIA-2025-DEVMINISLATE) gefördert wurden, dürfen im Aufruf 2026 gar keinen Antrag stellen.
17Über die vier Entwicklungsaufrufe hinweg – European Co-Development, European Slate Development, European Mini-Slate Development und Video Games and Immersive Content Development – ist pro Jahr nur eine Antragstellung als Koordinatorin zulässig. Reicht eine Firma mehrfach als Koordinatorin ein, wird nur der Antrag im Aufruf mit der frühesten Frist bewertet; die übrigen gelten unabhängig vom Ausgang als unzulässig. Eine Beteiligung als Partnerin an weiteren Co-Development- oder Video-Games-Anträgen bleibt daneben möglich.
18Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt, mit Ausnahme von Selbstständigen oder Einzelunternehmen ohne von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit.
19Nicht förderfähig sind unter anderem Live-Mitschnitte, Spielshows und Quizformate, Talkshows, Kochsendungen, Magazine, Fernsehshows, Reality-Formate, Bildungs-, Lehr- und Ratgeberformate, Tourismus-Dokumentationen, Making-ofs, Reportagen, Tierreportagen, Nachrichtensendungen und Doku-Soaps, pornografische oder rassistische Inhalte sowie Gewaltverherrlichung, werbliche und institutionelle Produktionen, Musikvideos und Videoclips sowie Hochschul- und Abschlussfilme. Reportage, Magazin und Tierdokumentation sind damit ausdrücklich ausgeschlossen – das ist die Grenze, an der sich der kreative Dokumentarfilm (creative documentary) von den nicht förderfähigen Dokumentarformaten scheidet.
20Video Games, E-Books und interaktive Bücher sind in diesem Aufruf ausdrücklich ausgeschlossen – sie gehören in den eigenen Aufruf Video Games and Immersive Content Development (CREA-MEDIA-2026-DEVVGIM). Narrative interaktive und immersive Projekte wie Virtual Reality sind dagegen als Slate-Werke zulässig.
21European Mini-Slate Development (CREA-MEDIA-2026-DEVMINISLATE) läuft derzeit noch bis zum 17.09.2026, steht deutschen Firmen aber nicht offen: Der Aufruf verlangt einen Sitz in einem Land mit geringer audiovisueller Produktionskapazität (LCC-Gruppe A: Kroatien, Tschechien, Estland, Griechenland, Polen, Portugal, Rumänien; LCC-Gruppe B: Bulgarien, Zypern, Ungarn, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Slowakei, Slowenien, dazu unter Bedingungen Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und die Ukraine). Für deutsche Produktionsfirmen ist European Slate Development damit die einzige Slate-Entwicklungsförderung von MEDIA.
22Vor der Einreichung müssen die antragstellende Firma und verbundene Einrichtungen im Participant Register registriert und vom Central Validation Service (REA Validation) validiert werden; dafür sind Nachweise zu Rechtsform und Herkunft hochzuladen. Dieser Schritt lässt sich unabhängig von einem offenen Aufruf erledigen und sollte nicht bis kurz vor die Frist aufgeschoben werden.
23Die Finanzkapazität wird in der Regel nur für koordinierende Firmen geprüft und entfällt bei öffentlichen Einrichtungen, bei Einrichtungen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit über 50 % öffentlichen Einnahmen in den letzten zwei Jahren sowie bei einer beantragten Fördersumme von höchstens 60.000 €. Fällt die Prüfung negativ aus, kann die Agentur zusätzliche Auflagen machen, die Vorfinanzierung kürzen oder streichen oder den Antrag ablehnen.
Rechteverträge oder Rechtenachweise für alle eingereichten Projekte, bei Adaptionen zusätzlich die Bearbeitungsrechte. Akzeptiert werden ein Optionsvertrag über die Rechteübertragung zwischen Urheberin oder Urheber und Firma mit ausreichender Laufzeit für die gesamte Entwicklungsphase und klaren Optionsbedingungen, ein Rechteübertragungsvertrag, ersatzweise eine einseitige Erklärung der Rechteübertragung, wenn die Urheberin oder der Urheber selbst produziert, am Unternehmen beteiligt oder dort angestellt ist, oder ein datierter und unterzeichneter Koproduktions- oder Ko-Entwicklungsvertrag, aus dem hervorgeht, dass die Firma zum Antragstag die Mehrheit der Rechte hält. Diese Verträge und der Nachweis der Referenzfilme müssen spätestens am Stichtag vollständig vorliegen; ein Nachreichen nach der Frist ist nicht möglich.
08Belege zu Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung für alle eingereichten Projekte, soweit vorhanden – Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Letters of Commitment und Letters of Intent zur Vertriebs- und Finanzierungsstrategie.
09Declaration on independence and ownership – verpflichtende Vorlage aus dem Submission System.
10Declaration on language of the submitted materials – verpflichtende Vorlage aus dem Submission System.
11Es dürfen ausschließlich die Vorlagen aus dem Submission System verwendet werden. Die auf der Topic-Seite abrufbaren Dokumente dienen nur zur Information und sind für die Einreichung nicht zulässig.
12Einreichung ausschließlich elektronisch über das Electronic Submission System des Funding & Tenders Portals, erreichbar über die Topic-Seite. Die Topic-ID CREA-MEDIA-2026-DEVSLATE ist die Kennung, mit der sich der Aufruf dort finden lässt. Eine Einreichung auf Papier ist nicht möglich.
13Registrierung im Participant Register vor der Einreichung; die begünstigte Firma und verbundene Einrichtungen müssen vom Central Validation Service validiert werden. Für die Validierung sind Nachweise zu Rechtsform und Herkunft hochzuladen.
14Bei der Einreichung ist zu bestätigen, dass eine Vollmacht vorliegt, für alle Antragstellenden zu handeln, und dass die Angaben vollständig und richtig sind. Vor der Unterzeichnung des Grant Agreements bestätigen alle begünstigten und verbundenen Einrichtungen dies erneut mit einer Declaration of Honour (ehrenwörtliche Erklärung).
15Der Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein; das Layout der hochgeladenen Dokumente ist vorab zu prüfen.
16In der Vertragsvorbereitung (Grant Agreement Preparation) können weitere Unterlagen angefordert werden – etwa für die Validierung der Rechtsperson, die Prüfung der Finanzkapazität und die Validierung der Bankverbindung. Für die Finanzkapazität kommen Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Businessplan oder ein Prüfbericht einer zugelassenen externen Wirtschaftsprüfung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr in Betracht.
17Interoperable Kennungen wie ISAN oder EIDR sind im Antrag anzugeben, sofern vorhanden. Für alle geförderten Projekte muss eine solche Kennung vor Ende des Projektzeitraums erstellt werden.
August 2026 (indikativ)Unterzeichnung des Grant Agreements – indikativer ZeitplanAuch dieser Termin stammt aus dem als indikativ bezeichneten Zeitplan des Aufrufs; eine Bestätigung war am 24.08.2026 nicht auffindbar. Der Projektbeginn liegt in der Regel nach der Vertragsunterzeichnung. Nach dem veröffentlichten Zeitplan liegen zwischen Einreichfrist und Vertragsschluss rund acht Monate.
30 Tage nach InkrafttretenVorfinanzierung von in der Regel 70 %Ausgezahlt wird die Vorfinanzierung 30 Tage nach Inkrafttreten des Vertrags oder nach Vorlage einer gegebenenfalls verlangten Finanzgarantie – je nachdem, was später eintritt. Ausnahmsweise kann sie geringer ausfallen oder ganz entfallen. Zwischenzahlungen gibt es nicht; der Rest folgt mit der Schlusszahlung. Alle Zahlungen gehen an die koordinierende Firma.
Bis zu 36 MonateProjektlaufzeitDie Laufzeit soll 36 Monate normalerweise nicht überschreiten. Verlängerungen sind bei hinreichender Begründung im Wege einer Vertragsänderung möglich. Am Ende wird die endgültige Fördersumme berechnet; übersteigen die geleisteten Zahlungen diese Summe, wird die Differenz zurückgefordert.
Stand 24.08.2026Aufruf 2027 noch nicht veröffentlichtWeder auf dem Funding & Tenders Portal noch beim Creative Europe Desk Deutschland ist ein Nachfolgeaufruf ausgeschrieben, und das Arbeitsprogramm 2027 von Creative Europe liegt nicht vor. In den beiden Vorjahren wurde jeweils Anfang Oktober veröffentlicht und Anfang Dezember eingereicht (Aufruf 2025: Veröffentlichung 01.10.2024, Frist 05.12.2024; Aufruf 2026: Veröffentlichung 30.09.2025, Frist 03.12.2025). Ein Einreichzeitraum im Herbst 2026 ist danach zu erwarten; ein Datum ist nicht veröffentlicht und wird hier nicht geschätzt. Ab Anfang Oktober 2026 lohnt sich die wöchentliche Prüfung des Funding & Tenders Portals und der Terminübersicht des Creative Europe Desk Deutschland. Wer einreichen will, sollte den Nachweis der Referenzfilme und die Rechteverträge jetzt vorbereiten – beide müssen am Stichtag vollständig vorliegen.
06Einreichsprache: Der Antrag verlangt eine Declaration on language of the submitted materials, sagt aber nicht, welche Sprachen für Teil B und für das künstlerische Material zulässig sind und ob Übersetzungen verlangt werden. Vor dem Schreiben klären.
07Kumulierung: Ob ein Werk ins Slate darf, das bereits anderweitig gefördert ist – etwa aus European Co-Development oder aus einer Länderförderung –, ist im Aufruf nicht ausdrücklich geregelt. Dieselbe Leistung darf nie doppelt gefördert werden; die konkrete Konstellation gehört vorab besprochen.
08Registrierung: Wie lange die Validierung durch den Central Validation Service dauert, ist nicht veröffentlicht. Sie muss vor der Einreichung abgeschlossen sein und lässt sich schon jetzt starten, auch ohne offenen Aufruf.
09Creative Dossier: Was die Vorlage je Projekt verlangt – Exposé, Treatment, Regiekonzept oder Drehbuch –, geht aus den öffentlich abrufbaren Unterlagen nicht hervor. Da Teil B auf 70 Seiten begrenzt ist, entscheidet das über Wochen Arbeit.
10Kontakt: Die im Aufruf 2026 genannte EACEA-Adresse gehörte zu diesem geschlossenen Aufruf; mit einem Aufruf 2027 wird eine neue veröffentlicht. Die Beratung in Deutschland läuft über die Creative Europe Desks in Berlin-Brandenburg, Hamburg, München und Nordrhein-Westfalen, erreichbar über creative-europe-desk.de.
Verbindlich sind allein die Richtlinie des Förderers in ihrer jeweils geltenden Fassung und die Angaben der Institution. Diese Seite fasst zusammen und ersetzt weder Richtlinie noch Antragsgespräch.